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Prüffassung – noch nicht freigegeben. Diese Unterlagen werden vor ihrer Verwendung rechtlich und sachlich geprüft. Bestehende Verträge ändern sich dadurch nicht automatisch.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB 2.0 · Prüffassung vom 21.09.2026

Noch nicht zur Verwendung freigegeben. Diese Fassung wird erst nach Prüfung und wirksamer Vereinbarung Vertragsbestandteil. Bestehende Verträge werden durch ihre Veröffentlichung nicht automatisch geändert.

Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ing. Michael Kristen – amWeb.digital.agency – für Verträge mit Unternehmern.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht auf Grundlage dieser AGB geschlossen und bedürfen gesonderter Vertragsunterlagen.

Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird und der Auftraggeber Gelegenheit hatte, sie zu speichern und zur Kenntnis zu nehmen.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Ing. Michael Kristen, amWeb.digital.agency (nachfolgend „Auftragnehmer“), und unternehmerisch handelnden Auftraggebern über Planung, Gestaltung, Entwicklung, Umsetzung, Wartung oder Beratung bei digitalen Projekten.

Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot gehen diesen AGB vor. Für die Auftragsverarbeitung gelten vorrangig die hierfür wirksam vereinbarten Datenschutzregelungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich in nachweisbarer Form anerkannt wurden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind für die darin angegebene Dauer verbindlich. Enthält ein Angebot keine Annahmefrist, kann es innerhalb von 14 Tagen angenommen werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch einen von beiden Parteien nachweisbar vereinbarten Leistungsbeginn zustande.

Die Website selbst stellt kein verbindliches Angebot und keine Möglichkeit zum unmittelbaren Online-Vertragsabschluss dar.

Im Angebot oder Abschlussblatt werden die einbezogenen AGB und gegebenenfalls der AVV samt ausgefüllten Anlagen mit Fassung und Datum bezeichnet und vor Vertragsabschluss vollständig zur Verfügung gestellt. Maßgeblich sind die vereinbarten Fassungen. Neue Websitefassungen ändern bestehende Verträge nicht automatisch; dafür erforderliche Änderungen werden gesondert vereinbart.

3. Leistungsumfang und Änderungen

Leistungsumfang, Arbeitsergebnisse, Termine, Vergütung und Abnahmebedingungen ergeben sich aus dem Angebot oder einer Individualvereinbarung. Nicht angeführte Leistungen sind Zusatzleistungen und werden erst nach Abstimmung gesondert erbracht und verrechnet.

Änderungswünsche können Aufwand, Termine und Kosten beeinflussen. Der Auftragnehmer informiert darüber vor Umsetzung, soweit die Auswirkungen nicht offensichtlich geringfügig sind. Änderungen werden in nachweisbarer Form vereinbart.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt erforderliche Inhalte, Zugangsdaten, Entscheidungen, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Er gewährleistet, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Daten und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine angemessen und können nach dokumentiertem Aufwand verrechnet werden.

5. Fremdleistungen und Drittanbieter

Für Hosting, Domains, Schriften, Stockmedien, Plugins, Software, Schnittstellen und sonstige Leistungen Dritter gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Laufende Gebühren und Kosten Dritter trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Änderungen, Ausfälle oder die Einstellung von Drittanbieterdiensten liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer informiert über erkennbare wesentliche Abhängigkeiten im vereinbarten Leistungsumfang.

Die Einbindung weiterer Auftragsverarbeiter richtet sich zusätzlich nach dem vereinbarten AVV. Lizenz- oder Nutzungsbedingungen eines Drittanbieters ersetzen weder dessen erforderliche datenschutzrechtliche Verpflichtung noch die gesetzlichen Pflichten des Auftragnehmers.

6. Vergütung und Zahlung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Teilrechnungen nach Projektfortschritt und angemessene Akontozahlungen können vereinbart werden. Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie der Ersatz notwendiger Betreibungs- und Einbringungskosten. Der Auftragnehmer kann bei wesentlichem Zahlungsverzug weitere Leistungen nach vorheriger Mahnung bis zur Zahlung aussetzen.

7. Termine, Prüfung und Abnahme

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ausfälle notwendiger Drittanbieter und nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Verzögerungen verlängern Fristen angemessen.

Der Auftraggeber prüft übergebene Leistungen ohne unnötigen Aufschub und meldet konkrete Mängel nachvollziehbar. Prüf- und Rügepflichten nach §§ 377 f UGB gelten, soweit sie auf das konkrete Vertragsverhältnis anwendbar sind. Eine Leistung gilt als freigegeben, wenn sie vom Auftraggeber produktiv eingesetzt oder ohne Vorbehalt veröffentlicht wird.

8. Nutzungsrechte und Quelldateien

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell geschaffenen Arbeitsergebnissen. Umfang, Gebiet, Dauer und Exklusivität richten sich nach der Individualvereinbarung und dem Vertragszweck. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die übertragbaren Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.

Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Bibliotheken, Methoden, neutralen Komponenten und Know-how verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Open-Source- und Drittsoftware unterliegt den jeweiligen Lizenzen. Die Übergabe offener Arbeits-, Design- oder Quelldateien ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

9. Referenznennung

Der Auftragnehmer darf veröffentlichte Projekte nach deren Veröffentlichung in angemessener Form als Referenz zeigen und den Auftraggeber nennen, sofern keine Geheimhaltungsvereinbarung oder ein berechtigter Widerspruch entgegensteht. Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte. Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist.

Kein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung ausschließlich durch nachträgliche Eingriffe Dritter, nicht freigegebene Änderungen, ungeeignete Systemumgebungen, vertragswidrige Nutzung oder Änderungen externer Dienste verursacht wurde.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Diese Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden, zwingende Produkthaftung oder sonstige gesetzlich unabdingbare Haftung. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, rechtliche Freigaben und die Rechtmäßigkeit seines Geschäftsmodells ist der Auftraggeber verantwortlich. Eine rechtliche, steuerliche oder datenschutzrechtliche Beratung ist nur Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich und durch entsprechend befugte Personen vereinbart wurde.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Diese besteht im vereinbarten Modell aus dem AVV, dem ausgefüllten Kundenblatt und den konkret einbezogenen Anlagen. Die Projektbeauftragung oder Abnahme allein ersetzt diese Vereinbarung nicht. Ohne personenbezogene Auftragsverarbeitung ist ein AVV nicht allein wegen des Einsatzes einer bestimmten Software erforderlich.

Der tatsächliche Leistungs- und Datenumfang wird je Kunde festgelegt. Hosting über den Account des Auftragnehmers kann eine Unterauftragsverarbeitung durch den Hoster begründen. MODX, lokal betriebene Extras oder selbst gehostetes Matomo sind als Software allein keine weiteren Auftragsverarbeiter. Personenbezogene Übermittlungen an externe Betreiber, Supportstellen oder KI-Dienste bedürfen der erforderlichen Festlegung und Absicherung; eine allgemeine Beauftragung enthält keine pauschale KI-Genehmigung.

Die Datenschutzerklärung der Agentur-Website beschreibt die dortigen Verarbeitungen und ersetzt keinen Kunden-AVV. Eigene Vertragsverwaltung und Rechnungslegung des Auftragnehmers sind von der Verarbeitung der Website-Auftragsdaten getrennt zu beurteilen.

13. Laufzeit und vorzeitige Beendigung

Dauerleistungen können nach den im Angebot vereinbarten Fristen gekündigt werden. Das Recht zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei vorzeitiger Beendigung sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen und verbindlich angefallenen Drittkosten zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.